Grundsätzlich ist der Sachkundenachweis für Hunde in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In Niedersachsen gilt das für jeden Halter, in Nordrhein-Westfalen für Halter eines Hundes mit mindestens 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht und in vielen weiteren Bundesländern für Halter von sogenannten Listenhunden. Die Sachkundebescheinigung ist ein Nachweis, dass Hundebesitzer Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen können, welche die Haltung von (bestimmten) Hunden betrifft. Das wird mit einer theoretischen und meistens einer praktischen Prüfung bestätigt.

Du kennst Dich mit Fellnasen aus und kannst mit ihnen sicher umgehen. Das bestätigt im Groben der Sachkundenachweis für Hunde. Er ist eine offizielle Bescheinigung, die Du im Bedarfsfall Behörden vorzeigen musst. Die Bestimmungen dafür regeln die einzelnen Bundesländer, weshalb sie nicht überall in Deutschland gleich sind. Auch ist nicht überall gleich, für welche Vierbeiner er notwendig ist. Wir informieren Dich über alles Wichtige, was Du zum Sachkundenachweis für Hunde wissen solltest.


Was ist ein Sachkundenachweis für Hunde und warum braucht man ihn?

Dieser Nachweis entspricht einer offiziellen Bescheinigung. Sie besagt, dass Du erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, mit Deinem Hund so umzugehen, dass er nicht zu einer Gefahr für Menschen und andere Tiere wird. Der Sachkundenachweis steht vor allem in Zusammenhang mit Vierbeinern bestimmter Rassen. Für sogenannte Listenhunde ist er in den meisten Teilen Deutschlands Pflicht. Wer seinen Hund bei der entsprechenden Behörde anmelden möchte, muss in einigen Bundesländern den Sachkundenachweis bereits gemacht haben und vorweisen können. Dafür muss man eine theoretische Prüfung bestehen, an die sich oftmals eine praktische anschließt.

Expertenwissen: Welche Hunde gehören zu den Listenhunden? Aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse werden in Deutschland einige Hunde als gefährlich eingestuft. Das wird nicht in jedem Bundesland gleich gehandhabt und so können sich die Rassehunde unterscheiden, die als Listenhunde gelten. In Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es diese Einstufung nicht. Dort gelten Vierbeiner unabhängig von der Rasse nach bestimmten Vorkommnissen als gefährlich, wenn sie bspw. einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen haben, ohne angegriffen worden zu sein. In den übrigen Bundesländern gehören zu den Listenhunden zum Beispiel: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Tosa Inu sowie Mischlingshunde aus diesen Rassen.

Nur autorisierte Stellen können diesen Nachweis ausstellen. Du solltest somit zuvor abklären, wo Du die Prüfung zum Sachkundenachweis für Hunde machen kannst, damit er auch Gültigkeit besitzt. Wie diese abläuft, kann sich in von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Das Hundegesetz und damit der Sachkundenachweis sind Sache der Länder und damit nicht wirklich einheitlich für ganz Deutschland. Meistens gibt es jedoch nur kleine Unterschiede. Den Sachkundenachweis für Hunde in Hessen regelt zum Beispiel § 6 HundeVO, in Brandenburg ist es § 11 HundehV.

Bullterrier in Weiß und Braun steht auf einem Weg.
In einigen Bundesländern gelten Hunde bestimmter Rassen wie der Bullterrier zu den sogenannten Listenhunden, für deren Haltung Du einen Sachkundenachweis für Hunde machen musst. 

Jedes Bundesland legt die Pflicht und damit verbundenen Regelungen im Landeshundegesetz fest. In den meisten Ländern betrifft dies Hunderassen, die als besonders aggressiv gelten und umgangssprachlich als Kampfhund bezeichnet werden. Behörden sprechen dagegen von „Listenhunden“. Welche Rassen dazugehören und einen Sachkundenachweis für Hunde zur Pflicht machen, ist in Deutschland nicht einheitlich. Außerdem werden diese oftmals in zwei Kategorien unterteilt, von denen die Kategorie 1 strengere Vorschriften als die Kategorie 2 nach sich zieht. So dürfen zum Beispiel Listenhunde der Kategorie 1 in Brandenburg überhaupt nicht gehalten werden.

 

Zum Beispiel gelten in Baden-Württemberg diese Hunderassen als Listenhunde der Kategorie 1 und 2:

Kategorie 1

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier 

Kategorie 2

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastin Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu


 

In Bayern sind es diese Rassen:


Kategorie 1

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa - Inu
  • Bandog

Kategorie 2

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso Italiano
  • Dogo Argentino 
  • Dogo Canario
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler


 

Als Listenhunde, für die man einen Sachkundenachweis braucht, gelten in Hessen:

  • American Pitbull Terrier oder Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

 

In Brandenburg sind Kampf- bzw. Listenhunde diese:

Kategorie 1 – Haltung ist generell verboten; auch nicht mit Sachkundenachweis in Brandenburg möglich

  1. American Pit Bull Terrier
  2. American Staffordshire Terrier
  3. Bullterrier
  4. Staffordshire Bullterrier
  5. Tosa Inu

Kategorie 2

  • Alano
  • Bullmastiff
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Bordeauxdogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Ca de Bou
  • Rottweiler



Stand: Juni 2024


Kann man auch einen Hundeführerschein anstelle des Sachkundenachweises machen?

Im Gegensatz zum Sachkundenachweis für Hunde ist der Hundeführerschein in den meisten Bundesländern freiwillig. Er bestätigt Dir, dass Du Deinen Hund gut kennst und ihn sicher führen kannst. Üblicherweise besteht er aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Da er umfangreicher als der Sachkundenachweis ist und Deine Kenntnisse sowie Fähigkeiten im Umgang mit Hunden bescheinigt, erkennen ihn viele Behörden als Sachkundenachweis an. Um sicher zu gehen, solltest Du Dich diesbezüglich bei der zuständigen Behörde Deines Wohnorts erkundigen.

Wichtig! In Niedersachsen ist der Hundeführerschein aus theoretischem und praktischem Teil für jeden Hundebesitzer Pflicht. Er ist daher gleichbedeutend mit dem Sachkundenachweis für Hunde. Es wird nicht zwischen den beiden unterschieden und die Pflicht dazu ist unabhängig von der Rasse Deiner Fellnase. Ähnliches gilt für NRW: Dort benötigst Du einen Sachkundenachweis bzw. Hundeführerschein, wenn Dein Vierbeiner ausgewachsen eine Schulterhöhe ab 40 cm oder ein Gewicht über 20 kg hat – auch wieder unabhängig von seiner Rasse.


Prüfung zum Sachkundenachweis für Hunde: Das können mögliche Fragen sein

  • Welches Tier ist der Urahne des Hundes?
  • Bis zu welchem Alter gilt ein Hund als Welpe?
  • Woran kann man erkennen, dass sich ein Hund gegenüber einem anderen dominant verhält?
  • Man lässt den Hund freilaufen und ruft ihn zurück. Er kommt jedoch nicht. Was solltest Du tun?
  • Welche Folgen kann es haben, wenn man einen Hund als erzieherische Maßnahme oft und hart bestraft?
  • Beim Gassigehen kommt einem ein Reiter entgegen. Wie sollte man sich verhalten?


 

Offizielle Stellen: Dort kannst Du einen Sachkundenachweis für Hunde machen

Schwarzer Schäferhunde liegt am Boden, vor ihm steht eine Frau und gibt ihm ein Handzeichen
In vielen Hundeschulen kannst Du den Sachkundenachweis ablegen.

Der Sachkundenachweis für Hunde muss offiziell anerkannt sein. Grundsätzlich kannst Du ihn in den meisten Hundeschulen machen, die normalerweise auch Vorbereitungskurse dafür anbieten.

Des Weiteren kannst Du den Sachkundenachweis für Hunde bei Tierärzten und anerkannten Sachverständigen machen. Informationen über registrierte Abnahmestellen kannst Du zum Beispiel bei der Landestierärztekammer Deines Bundeslandes bekommen.
Einen Sachkundenachweis online zu machen, ist ebenfalls für den Theorieteil möglich, aber nicht überall. Einen Vorbereitungskurs für die theoretische Prüfung kannst Du auf jeden Fall online bei verschiedenen Anbietern machen. 

Expertenwissen Um mit Deinem vierbeinigen Freund für die Sachkundenachweis-Prüfung zu trainieren, kannst Du Hilfsmittel wie Leckerlis oder Clicker verwenden. Generell helfen Lob und Belohnungen dabei, bei der Erziehung Deiner Fellnase voranzukommen. So wird aus Euch in kurzer Zeit ein tolles Mensch-Hund-Team.


Fazit

Je nachdem, wo Du lebst und welchen Hund Du halten möchtest, musst Du einen Sachkundenachweis machen. In einigen Bundesländern wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist dies verpflichtend für jeden Halter bzw. für jeden Halter mit einer Fellnase, die mindestens 40 cm groß oder 20 kg schwer ist. In den meisten Bundesländern betrifft der Sachkundenachweis Hunde bestimmter Rassen, die als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft werden. Man spricht von sogenannten Listenhunden, deren Einstufung ebenfalls von Land zu Land unterschiedlich ist. 

Treffen die Bestimmungen Deines Wohnorts auf Deinen Hund zu, musst Du einen Sachkundenachweis machen. Dieser besteht immer aus einer theoretischen Prüfung und meistens auch aus einer praktischen. Informiere Dich am besten, bevor Du Dir einen Hund holst, darüber, was an Deinem Wohnort gilt. So sparst Du Dir unnötigen Ärger und Geldstrafen.


Sachkundenachweis Hund FAQs - Deine Fragen, unsere Antworten ganz kurz und knapp

 

Für welche Hunde braucht man einen Sachkundenachweis?

 

Einen Sachkundenachweis benötigt man, wenn man eine Hunderasse halten möchte, die als sogenannter Listenhund gilt. In den Bundesländern sind diese nicht einheitlich eingestuft, folgende gehören aber in fast allen Ländern dazu:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier 

 

Das Hundegesetz des jeweiligen Bundeslands legt fest, ob man einen Sachkundenachweis für Hunde machen muss und für welche Tiere er notwendig ist.

 

Braucht man einen Sachkundenachweis, wenn man schon mal einen Hund hatte?

Das ist nicht einheitlich geregelt und man sollte bei der zuständigen Behörde nachfragen. Grundsätzlich ist es so, dass der Halter eines Hundes den Sachkundenachweis machen muss. Das bedeutet auch, dass man der Halter eines Hundes gewesen sein muss, wenn man sich von der Pflicht befreien will.

Zum Beispiel braucht man in Niedersachsen keinen Sachkundenachweis, wenn man innerhalb der vergangenen 10 Jahre ununterbrochen Halter eines Hundes für mindestens 2 Jahre gewesen ist.

 

Was kostet ein Sachkundenachweis für Hunde?

Die Kosten liegen meistens zwischen 30 und 60 €

Was genau der Sachkundenachweis für Hunde kostet, erfährst Du dort, wo Du ihn machst. Dabei kommt es u. a. darauf an, wie umfangreich die Prüfung ist und ob Du einen Kurs zur Vorbereitung mitmachen möchtest. Das ist zum Beispiel in Hundeschulen und bei Hundetrainern möglich.

In Niedersachsen muss man für beide Prüfungen, Theorie und Praxis, jeweils 40 € bezahlen.

 

Wie viele Fehler darf man beim Sachkundenachweis für Hunde machen?

 

Der theoretische Test des Sachkundenachweises für Hunde besteht aus rund 30 Multiple-Choice-Fragen. Von diesen darf man 10 Fragen falsch beantworten. Sind es mehr, hat man nicht bestanden.

In den einzelnen Bundesländern sind die Bestimmungen zum Sachkundenachweis für Hunde nicht einheitlich, was auch die theoretische Prüfung betrifft. Die Anzahl an Fragen sowie die Anzahl an richtigen Fragen kann somit von Land zu Land abweichen.

 

Wie lange hat man Zeit einen Sachkundenachweis für Hunde zu machen?

In der Regel hat man 12 Monate Zeit, um den Sachkundenachweis für Hunde zu machen. Die konkreten Bestimmungen können sich in den Bundesländern allerdings unterscheiden. In Niedersachsen muss jeder Halter einen Nachweis über seine Sachkunde erbringen. Dafür muss er die theoretische Prüfung schon gemacht haben, bevor er sich einen Hund anschafft. Die praktische Prüfung muss dann zusammen mit der Fellnase innerhalb eines Jahres erfolgen.

 

Was passiert, wenn man keinen Sachkundenachweis für seinen Hund hat? Oder verloren hat?

Wirst Du von der zuständigen Behörde überprüft und kannst keinen Sachkundenachweis für Deinen Hund vorlegen, obwohl Du einen haben musst? Dann verbietet man Dir im schlimmsten Fall die Haltung – vor allem, wenn Du eine Hunderasse hast, die als besonders gefährlich gilt. 

In weniger schlimmen Fällen musst Du ein Bußgeld zahlen, wenn Du keinen Sachkundenachweis für Deinen Hund hast. Dieses bestimmen die Gemeinden und Städte selbst und kann daher unterschiedlich hoch zwischen 100 und 200 € ausfallen. Dieses Bußgeld entspricht einer Verwarnung. Kannst Du bei der nächsten Kontrolle keinen Sachkundenachweis für Deinen Hund vorweisen, beschlagnahmen ihn die Behörden normalerweise. Kommst Du Deiner Pflicht dann weiterhin nicht nach, kann man Dir sogar die Haltungserlaubnis entziehen.

Hast Du Deinen Sachkundennachweis für Hunde gemacht, aber verloren? Dann solltest Du Dir so schnell wie möglich ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Dafür verlangt die Behörde eine gewisse Gebühr.

Es kann je nach den Bestimmungen des Bundeslandes sein, dass Du die Prüfung zum Sachkundenachweis für Hunde erneut machen musst. Dann fallen die Kosten dafür ebenfalls erneut an. Zudem kann es zu einer Geldstrafe kommen, wenn Du den Nachweis verloren und auf Verlangen nicht vorzeigen kannst.

Experten raten dazu, einen Verlust oder auch einen Diebstahl schnellstmöglich der zuständigen Behörde mitzuteilen und sich um Ersatz zu kümmern.